Vor exakt 150 Jahren, am 17. Oktober 1868, unterzeichneten die Rheinanliegerstaaten einen Vertrag, der die
abgabenfreie Nutzung des Rheins als Transportweg ermöglichte: die Mannheimer Akte. „Damit haben die Rheinanliegerstaaten bereits im Jahr 1868 für die wirtschaftlich bedeutendste Wasserstraße Europas etwas Großartiges vereinbart, das bis heute Gültigkeit hat“, bewertet Manfred Schnabel, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, den Vertragsschluss vor 150 Jahren.

Über ein Jahrhundert später gelang dies mit dem Europäischen Binnenmarkt für fast alle Bereiche innerhalb der gesamten Europäischen Union. Die Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs ist seither für die beteiligten Länder verbrieft. Der 150. Jahrestag der Unterzeichnung der Mannheimer Akte, so Schnabel weiter, sei für die IHK „ein Anlass, darauf hinzuweisen, wie relevant der Freihandel für die wirtschaftliche Entwicklung auch unserer  Metropolregion Rhein-Neckar ist – und das bei allen aktuellen protektionistischen Bestrebungen, die den Welthandel gefährden“.

 

(den/red; Bildunterschrift: IHK-Präsident Manfred Schnabel begutachtet die Original-Urkunde, die aktuell im Mannheimer Schloss ausgestellt ist. Bild: Rittelmann/IHK Rhein-Neckar)